德语助手
2025-01-22
Immaterielles Kulturerbe sind gelebte Traditionen, Handwerk, Musik, darstellende Künste, Feste, Naturwissen und viele weitere Kulturformen.
Ob Yoga, Orgelbau, Tango oder Alpinismus, viele Menschen sind Träger von immateriellem Kulturerbe,
pflegen das damit verbundene Wissen und Können und geben es an künftige Generationen weiter.
Immaterielles Kulturerbe stärkt so den gemeinschaftlichen Zusammenhalt.
Seit 2003 erkennt die UNESCO lebendige, gemeinschaftsstiftende Traditionen, Ausdrucksformen sowie Wissen und Können als immaterielles Kulturerbe an.
Für Deutschland gestaltet die Deutsche UNESCO-Kommission dieses Programm entscheidend mit.
Sie bündelt Fachwissen zur Vielfalt des lebendigen, immateriellen Kulturerbes.
Alle Staaten, die sich an dem Programm beteiligen, erstellen als ersten Schritt nationale Verzeichnisse.
In Deutschland heißt es Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
In dieses wurden schon mehr als 100 lebendige Kulturformen aufgenommen.
Dazu gehören zum Beispiel der Poetry Slam oder das Zusammenleben von Mehrheiten und Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland.
Ein besonderes Beispiel für grenzüberschreitende Kulturpraxis.
Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes kommen aus der Zivilgesellschaft,
direkt von den Trägergruppen, die das lebendige Fortbestehen der Kulturform sichern.
Über eine Aufnahme entscheiden die Bundesländer und die Bundesregierung auf Basis von Empfehlungen,
die Expertinnen und Experten der Deutschen UNESCO-Kommission geben.
Die UNESCO hat auf globaler Ebene Verzeichnisse zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes geschaffen.
Mitgliedstaaten der UNESCO können kulturelle Formen für diese Listen vorschlagen.
Vorbedingung ist, dass diese bereits Teil des nationalen Verzeichnisses und aus der Sicht des betreffenden Landes für das immaterielle Kulturerbe der Menschheit besonders wichtig sind.
Diese UNESCO-Listungen schaffen Bewusstsein für das immaterielle Kulturerbe und machen es weltweit sichtbar.
Schon über 500 Formen des immateriellen Kulturerbes sind in den internationalen UNESCO-Listen anerkannt.
Seit 2016 gehören dazu auch Ausdrucksformen aus Deutschland.
Von Deutschland eigenständig nominiert wurden zunächst die Genossenschaftsidee sowie der Orgelbau und die Orgelmusik.
Die Handwerkstradition des Blaudrucks wurde gemeinsam mit Nachbarländern und die Praxis der Falknerei gemeinsam mit Ländern aus der ganzen Welt nominiert.
Sie gehören damit alle zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit.
Unter dem Motto Wissen, Können, Weitergeben setzt sich die deutsche UNESCO-Kommission für das immaterielle Kulturerbe ein.
Erfahren Sie mehr auf www.unesco.de.
沙发还没有被抢走,赶紧过来坐会吧