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2025-01-02
Verbraucherinnen und Verbraucher werden zum neuen Jahr in mehreren Bereichen stärker zur Kasse gebeten.
Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen tiefer in die Tasche greifen.
Die Zusatzbeiträge steigen voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent.
Auch für viele Privatversicherte wird es teils erheblich teurer.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ebenfalls.
Viele Kfz-Versicherer erhöhen die Beiträge.
Laut Verbraucherportal Finanztip im Schnitt um 26 Prozent.
Grund dafür sind nach Branchenangaben gestiegene Reparaturkosten.
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 8.050 Euro im Monat Beiträge fällig werden.
Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Steigt auf 73.800 Euro Jahreseinkommen.
Ab 15. Januar wird die elektronische Patientenakte zum Normalfall.
Wer die elektronische Akte nicht möchte, kann widersprechen.
Die rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner können mit 3,51 Prozent mehr Geld rechnen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Für Minijobber steigt die Verdienstgrenze auf 556 Euro.
Die CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas war 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden.
Ab 2025 steigt sie von derzeit 45 Euro auf 55 Euro.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen das beim Heizen und Tanken zu spüren.
Das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland wird ebenfalls teurer.
Der Preis steigt von derzeit 49 Euro auf 58 Euro im Monat.
Die Stromanbieter müssen verpflichtend dynamische Tarife anbieten.
Der Preis pro Kilowattstunde richtet sich flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis.
Er kann so stündlich oder täglich schwanken.
Voraussetzung für die Nutzung ist ein intelligentes Messsystem, ein sogenanntes Smart Meter.
Solaranlagen werden in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Pflicht.
Und zwar bei Neubauten und vollständig sanierten Dächern ab 50 Quadratmeter.
Bremen folgt am 1. Juli.
Für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz gibt es weniger Geld.
Ab 1. Februar sinkt die Vergütung auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde.
Die Tierhaltungskennzeichnung für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland wird ab August Pflicht.
Spätestens danach müssen Hersteller Angaben zur Haltung machen.
Dabei gibt es fünf Stufen von Stallhaltung bis Bio.
Der Versand von Postkarten und Briefen wird ab 2025 teurer.
Das Porto für Standardbriefe steigt um 10 auf 95 Cent, das von Postkarten von 70 auf 95 Cent.
Auch die Preise für Pakete klettern.
Zudem hat die Post mehr Zeit zum Ausliefern.
Der quecksilberhaltige Füllstoff Amalgam darf ab 2025 nach einem EU-Beschluss in der Regel nicht mehr für Zahnfüllungen genutzt werden.
Arbeitsverträge müssen nicht mehr wie bisher mit Tinte unterschrieben werden.
Außerdem sieht das sogenannte Bürokratie-Entlastungsgesetz kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und einen Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste vor.
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