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2024-08-01
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht tritt eine zentrale Reform der Ampelregierung in Kraft.
Sie vereinfacht Einbürgerungen und lässt doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich zu.
Wer schon lange legal in Deutschland lebt,
kann sich bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben.
Früher betrug die Frist im Regelfall acht Jahre.
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei ehrenamtlicher Tätigkeit,
kann die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich werden.
Bislang galt, bis auf wenige Ausnahmen,
das Prinzip, wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt,
muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen.
Künftig ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich.
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern können künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten,
wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
Früher lag die Frist bei acht Jahren.
Angehörige der sogenannten Gastarbeiter-Generation brauchen keinen schriftlichen Deutschtest oder einen Einbürgerungstest mehr,
um den deutschen Pass zu erhalten.
Dies gilt für Menschen, die vor Juni 1974 nach Deutschland gekommen sind.
Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird präzisiert.
Zudem erfahren Einbürgerungsbehörden auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft,
ob ein Bewerber um den Deutschen Pass schon einmal wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurde.
Grundsätzlich erhält nur die deutsche Staatsbürgerschaft,
wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen.
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