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2025-04-15
Verkehrszeichen, sind einer der wichtigsten Bestandteile des Straßenverkehrs überhaupt.
In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen.
Wer soll da noch den Überblick behalten?
Gerade Fahrschüler werden zu Beginn auf eine harte Probe gestellt.
Wie ihr den Überblick im Schilderwald behaltet und welche einfachen Grundregeln es gibt, auch unbekannte Verkehrszeichen zu erkennen.
Das erklären wir euch in diesem Video.
Mein Name ist Alexander Sievers ich bin Clubjurist des ADAC.
Und wenn ihr den Überblick im Straßenverkehr behalten wollt.
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Die Verkehrszeichen in Deutschland sind im sogenannten Verkehrszeichenkatalog aufgeführt.
Eine Ausnahme bilden die Zusatzzeichen.
Hier können oberste Landesbehörden, zum Beispiel das Innenministerium oder Bauministerium eines Bundeslandes, zusätzliche Zeichen zulassen.
Verkehrszeichen lassen sich im Grunde in vier Gruppen einteilen.
Hier gibt es typische Formen und Farbgestaltung, die es euch einfach machen, auch unbekannte Verkehrszeichen leicht zu erkennen.
In der ersten Gruppe sind die Gefahrenzeichen.
Um Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Gefahrensituation hinzuweisen.
Sind alle in der gleichen Art und Weise gestaltet.
Rot umrandet auf weißem Grund, das Dreieck mit der Spitze nach oben.
Somit ist für euch jederzeit erkennbar, dass eine Gefahrensituation kommt und ihr aufmerksam und vorsichtig fahren müsst.
Hier einige Beispiele: Vorsicht-Kinder, Vorsicht-Baustelle, Vorsicht-Radfahrer, Vorsicht-Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von Rechts.
Gefahrenzeichen stehen normalerweise 150 bis 250-Meter vor der Gefahrenstelle.
Durch Zusatzzeichen kann die Länge der Gefahrensituation oder die Entfernung zur Gefahrenstelle jedoch auch anders geregelt werden.
Dieses Zusatzzeichen gibt die Länge der Gefahrensituation an.
Drei Kilometer.
Die Entfernung der Gefahrenstellen wird mit folgendem Zusatzzeichen angegeben.
Gefahrenstelle in 100-Metern.
Die Verkehrszeichen der nächsten Gruppe werden als sogenannte Verbotszeichen bezeichnet.
Sie sind den Vorschriftszeichen zugeordnet und diese erkennt ihr an der runden rot umrandeten Form.
Das im Zeichen enthaltene, ist auf dem angegebenen Straßenabschnitt nicht erlaubt.
Das bekannteste Zeichen dieser Art ist sicherlich das Zeichen-274, zulässige-Höchstgeschwindigkeit.
Hier ist es nicht erlaubt, schneller als die angegebene Geschwindigkeit zu fahren.
In unserem Beispiel ist es also verboten, schneller als 30-km/h zu fahren.
Hier gibt es außerdem Zufahrtsverbote für verschiedene Fahrzeuggruppen mit eingangs gezeigten Zeichen-250 ist es Fahrzeugen aller Art verboten, die Straße zu befahren.
Krafträder und Fahrräder dürfen hier jedoch geschoben werden.
Mit Zeichen-251 ist es allen Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten, die Straße zu benutzen.
Motorräder und Fahrräder dürfen die Straße jedoch benutzen.
Beim Zeichen-276 ist es verboten, mehrspurige Kraftfahrzeuge zu überholen.
Einspurige Fahrzeuge, zum Beispiel Motorräder, dürfen hier überholt werden.
Aber umgekehrt geht das nicht, denn es regelt ja gerade, dass mehrspurige Fahrzeuge nicht überholt werden.
Das heißt, ein Motorrad darf ein Auto hier nicht überholen.
Auch den Unterschied zwischen diesen beiden Schildern solltet ihr kennen.
Auf dem ersten Schild mit den zwei gekreuzten Schrägbalken, gilt absolutes Halteverbot.
Hier darf weder gehalten noch geparkt werden.
Übrigens. Wer länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt, der parkt.
Bei dem anderen Verkehrszeichen mit nur einem Schrägbalken, darf bis zu drei Minuten auf der Fahrbahn gehalten werden.
Zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen, darf auch länger gehalten werden.
Die nächste Gruppe von Verkehrszeichen werden als Gebotszeichen bezeichnet.
Sie unterscheiden sich schon äußerlich deutlich von den Verbotszeichen, die wir eben hatten.
Die Gebotszeichen zeichnen sich durch eine runde Form und eine blaue Ausfüllung an.
Die Gebotszeichen schreiben eine zwingende Regelung vor und verbieten gleichzeitig andere Möglichkeiten.
Das heißt, sie beinhalten daher neben dem Gebot auch immer ein Verbot.
Sehr schön lässt sich die Verbindung von Gebots- und Verbotszeichen, im folgenden Schild ablesen.
Ist ein Radweg angeordnet, so müssen Radfahrer diesen auch zwingend benutzen, sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren.
Hierzu haben wir bereits einmal ein Video gemacht.
Das könnt ihr euch gerne anschauen, da wird es genau erklärt.
Gleichzeitig ist es aber anderen Verkehrsteilnehmern verboten, den Radweg zu benutzen.
Durch Zusatzzeichen dürfen auf einem Radweg aber auch andere Verkehrsteilnehmer zugelassen werden.
Aufpassen müsst ihr bei folgenden Verkehrszeichen, hier kann man leicht durcheinander kommen.
Beide Verkehrszeichen geben die Fahrtrichtung vor, eine andere Fahrtrichtung ist verboten.
In beiden Fällen muss auch rechts geblinkt werden, das dürft ihr bitte nicht vergessen.
Beim ersten Schild muss jedoch erst nach dem Schild abgebogen werden.
Beim zweiten, müsst ihr schon vor dem Schild abbiegen.
Zu dieser Gruppe gehören auch noch folgende Verkehrszeichen.
Die letzte größere Schülergruppe stellen die Richtzeichen dar.
Sie können den Weg zu einem bestimmten Ziel anzeigen, aber auch nur eine Umleitung empfehlen.
Damit der Verkehr relativ ungestört weiter fließen kann, sei es durch eine Behinderung durch Baustellen oder durch einen Stau.
Des Weiteren werden aber auch allgemeine Hinweise zu dem Richtzeichen gezählt.
So sind die Zeichen für Touristeninformation, Erste-Hilfe und Fernsprecher, oft auch in verkehrsberuhigten Zonen zu finden.
Auch Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder zählen zu den Richtzeichen.
Anschlussstellen und Ausfahrten sind nur mit Richtzeichen nutzbar.
Sie weisen euch auf die nächste Tankstelle hin und zeigen euch, wo es gastronomische Angebote gibt.
Gerade auf längeren Fahrten in eher unbekannte Gebiete, zeigen die Zeichen ihren wahren Nutzen.
So zeigen sie an der Autobahn liegende Örtlichkeiten und weisen euch so den Weg zu eurem Ziel.
Auch ohne Navi.
Meistens sind Richtzeichen viereckig und haben die Farbe blau.
Zwei Verkehrszeichen sind ganz besonders.
Sie stechen schon durch ihre besondere Form heraus und sind in der StVO, also der Straßenverkehrsordnung, einmalig.
Dies ist zum einen das Zeichen-205, Vorfahrt gewähren und das Zeichen-206, das Stoppschild.
Diese Verkehrszeichen haben die Besonderheit, dass sie auch von hinten erkennbar sind.
Ermöglichen daher auch Verkehrsteilnehmern, die nicht auf der geschilderten Straße unterwegs sind, den Regelungsgehalt zu erkennen.
Dies hat besondere Wichtigkeit im Winter, wenn ein Straßenschild auch mal zugeschneit sein kann.
Zu dieser Problematik haben wir bereits ein Video für euch erstellt.
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen, die zu beachten sind.
Hier ist allerdings die Besonderheit, dass sie allein keine Wirksamkeit entfalten, sie benötigen immer ein Hauptverkehrszeichen.
Sie können Beschränkungen, Ausnahmen oder Hinweise auf bestimmte Gefahren enthalten und den Geltungsbereich von Haupt-, also Bezugsverkehrszeichen beschränken oder erweitern.
Wichtig ist, wie hier zu Beginn des Videos bereits erwähnt, dass der Verkehrszeichenkatalog in diesem Bereich der Zusatzzeichen nicht abschließend ist.
Sondern die Landesregierungen können länderspezifische Zusatzzeichen zulassen.
Eines dieser Zusatzzeichen ist zum Beispiel das Zeichen Anlieger-frei.
Was ihr da genau beachten müsst, haben wir euch in diesem Video bereits einmal erklärt.
So, das war unser kleiner Spaziergang durch den Schilderwald.
Auch wenn es nur eine kleine Auswahl war.
Ich hoffe, ihr findet euch nun besser zurecht.
Macht's gut und bis bald.
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