德语助手
2025-02-19
Am 23. Februar ist Bundestagswahl und du entscheidest mit, welche Abgeordneten zukünftig im Bundestag sitzen werden.
Der Bundestag ist das Herzstück unserer Demokratie, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
Hier sitzen zukünftig 630 Abgeordnete, die wichtige Entscheidungen treffen.
Sie wählen zum Beispiel die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und kontrollieren die Regierung.
Die Abgeordneten beschließen Gesetze für ganz Deutschland.
Sie entscheiden auch, wofür das Geld aus dem Bundeshaushalt ausgegeben wird.
Wählen dürfen alle, die: die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen.
Auch Deutsche, die im Ausland leben, können oft mitwählen.
Wenn du wählen darfst, bekommst du wenige Wochen vor der Bundestagswahl eine Wahlbenachrichtigung.
In dem Brief steht, wann und wo du wählen kannst oder wie du die Briefwahl beantragst.
Aufgepasst: Aufgrund der knappen Fristen solltest du die Briefwahl dieses Mal möglichst schnell beantragen.
Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen:
die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählst du eine Person, die deinen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll.
Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei.
Je Bundesland stellen die Parteien in der Regel eine Liste mit Kandidierenden auf.
Die Zweitstimme ist besonders wichtig.
Damit entscheidest du, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf.
Die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählst du nicht direkt, sondern die Abgeordneten.
Sie wählen nach der Wahl eine Person zur Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler, die eine absolute Mehrheit hinter sich versammeln kann.
Nur Parteien, die bundesweit mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, dürfen in den Bundestag einziehen.
Diese Regel soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen und dadurch die Bildung von Mehrheiten erschwert wird.
Es gibt zwei Ausnahmen:
Erstens, wenn eine Partei mit den Erststimmen mindestens drei Wahlkreise gewinnt.
Oder zweitens entfällt die Fünf-Prozent-Hürde für Parteien, die anerkannte nationale Minderheiten vertreten.
Am 23. Februar sind alle Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bringe zum Wählen den Personalausweis oder den Reisepass mit.
Und am besten auch deine Wahlbenachrichtigung.
Du kannst deine Stimme auch schon vor dem Wahltag per Brief abgeben.
Wie du die Briefwahl beantragst, steht in deiner Wahlbenachrichtigung.
Mehr Infos zur Bundestagswahl findest du unter www.bpb.de und den Online-Angeboten der Landeszentralen für politische Bildung.
Und nicht vergessen, du bist Teil unserer Demokratie.
Deine Stimme zählt!
沙发还没有被抢走,赶紧过来坐会吧