德语助手
2021-07-19
In diesem Video bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Rechte in der Ausbildung – vom Gehalt über Arbeitsmittel bis zu deinem Urlaubsanspruch. Und außerdem geb ich dir 3 Tipps für den Fall der Fälle: wenn deine Rechte als Azubi nämlich mal verletzt werden. Die wichtigsten Fakten und Infos blende ich dir natürlich im Video ein – dann bekommst du alles mit. Ja, ich gebe zu: Rechte und auch Pflichten als Azubi sind jetzt nicht so das trendy Thema.
Klingt schon ein bisschen langweilig alles, aaaaaber: Es ist wirklich super wichtig. Klar: Solange alles glattläuft, macht man sich meist keine Gedanken, aber es kann ja immer mal was sein. Deshalb: Dranbleiben; ich versuch das Ganze auch echt leicht verständlich zusammenzufassen. Ein kleiner Tipp: In der Infobox findest du auch jedes Thema in diesem Video, auf das du ganz einfach klicken kannst, wenn dich eine Sache besonders interessiert oder du noch mal was nachschauen möchtest.
Kommen wir zu deinen Rechten, die du als Azubi hast und die sogar gesetzlich festgelegt sind. Als ich meinen ersten Job nach der Schule angefangen habe, wollte ich nur ganz schnell die Tinte unterm Vertrag trockenhaben, damit es losgeht – über meine Rechte hab ich nicht nachgedacht. Wir sind hier aber schon mittendrin im Thema, denn: Du hast ein Recht auf einen Ausbildungsvertrag. Wenn du eine Ausbildung startest, dann muss immer auch ein Vertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden.
Darin werden nämlich alle Rechte und Pflichten festgehalten, damit genau klar ist, woran sich jeder halten muss. Aber, wichtig: Der Vertrag muss schriftlich aufgesetzt werden, sonst ist er nicht gültig. Bist du unter 18, also noch minderjährig, dann müssen deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person den Vertrag für dich unterschreiben. Im Vertrag stehen dann solche Sachen wie Gehalt, Urlaub, Kündigungsfrist, Ziel der Ausbildung und noch ne ganze Menge mehr.
Hast du gewusst, dass es eine sogenannte Ausbildungsordnung gibt? Die gibt es für jeden Ausbildungsberuf und da steht ganz einfach drin, welche Kenntnisse und Fähigkeiten dir wann beigebracht werden müssen. Außerdem steht da das Ausbildungsziel drin, das in einer bestimmten Zeit erreicht werden muss. Und damit kommen wir nämlich zu deinem nächsten Recht, nämlich zum Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels. Das heißt, dass du als Azubi nur die Arbeiten erledigen solltest, die auch direkt zu deinem Ausbildungsberuf gehören.
Wenn du zum Beispiel ständig private Besorgungen für deinen Chef machen musst, immer nur Kaffee kochen oder aufräumen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man dann das Arbeitsverweigerungsrecht. Aber aufgepasst: Es ist normal, hin und wieder mal kleinere Aufgaben zu übernehmen, die nicht direkt zu deiner Ausbildung gehören – das darf nur eben nicht STÄNDIG passieren. Wenn du merkst, dass es zu viel wird, dann sprich mal mit deinem Ausbilder und versucht gemeinsam eine Lösung für eine bessere Arbeitsverteilung zu finden.
Außerdem hast du das Recht auf einen geeigneten Ausbilder. Was bedeutet das genau? Dein Ausbilder muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung ablegen, ja so heißt das Ding. So kann er dann zeigen, dass er qualifiziert ist, dich gut auszubilden. Also kurz gesagt: Nicht jeder darf einfach so einen auf Ausbilder machen.
Weiter geht's mit dem Recht auf Ausbildungsmittel. Das bedeutet konkret, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss, die du zum Arbeiten brauchst. Das können solche Sachen wie Maschinen und Werkzeuge, Arbeitskleidung oder spezielle Computer-Software sein. Ein Beispiel aus der Praxis: Willst du Friseurin werden, dann musst du auf keinen Fall deine Scheren selbst mitbringen. Willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen.
Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle Arbeitsmaterialien da sein. Als Azubi hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, das heißt, auf einen monatlichen Lohn. Der wird von deiner Firma auf dein Konto überwiesen und ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Die Höhe richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt dabei eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst bist oder nicht.
Wenn du einen Tarifvertrag hast, also nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt da festgelegt. Seit Anfang 2020 gibt es auch den Mindestlohn für Azubis, das heißt, dass eine bestimmte Summe mindestens im jeweilige Ausbildungsjahr gezahlt werden muss. Mehr zum Mindestlohn für Azubis erfährst du in einem extra Video – hab ich dir verlinkt.
Kommen wir jetzt zu allen rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden und Minusstunden. Deine Arbeitszeiten werden von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben, es gibt aber ein paar gesetzliche Regelungen. Ich habe dir mal die wichtigsten Facts rausgesucht: •Als Azubi darfst du nicht länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten und nur an 5 Tagen pro Woche – bist du volljährig, an 6 Tagen.
•Insgesamt darf deine wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten – bist du minderjährig, liegt die Grenze bei 40 Stunden. Kleine Rechnung: Normal für eine 40-Stunden-Woche sind 8 Stunden Arbeit am Tag, ohne die Pause, die noch oben drauf kommt. •Unter 18-jährige dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Bei Schichtdienst gibt es ein paar Sonderregelungen. Auf jeden Fall müssen aber festgelegte Pausenzeiten eingehalten werden, die bei 12 Stunden liegen.
Für Berufsschulunterricht und Prüfungen musst du natürlich freigestellt werden, also die Zeit muss du nicht nacharbeiten. Auch für die Pausenzeiten gibt es ein paar Regeln. Hier ein kurzer Überblick: •Beträgt deine Arbeitszeit als Minderjährige zwischen 4,5 und 6 Stunden, hast du 30 Minuten Pause. Arbeitest du mehr als 6 Stunden, hast du das Recht auf 1 Stunde Pause.
•Als Volljähriger darfst du bis zu 6 Stunden ohne Pause arbeiten – dann musst du aber gesetzlich eine Pause machen. Wenn du zwischen 6 und 9 Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit gilt: 45 Minuten. Die meisten Arbeitgeber erlauben aber auch Pausen von 1 Stunde.
Ok, noch ein paar Zahlen mehr, wir hatten ja noch nicht genug: Kommen wir zum Thema Überstunden: Während deiner Ausbildung ist es eigentlich nicht erlaubt, Überstunden zu machen. Aber klar, manchmal kommst du nicht drum herum, etwas länger zu machen – schreibe dir Überstunden am besten immer auf und lasse sie dir durch Freizeit oder Extra-Geld ausgleichen. Wenn du gezwungen bist, Minusstunden anzusammeln, weil zum Beispiel nicht genug Arbeit da ist, dann musst du die nicht nacharbeiten.
In dem Fall zählt das als bezahlte Freistellung. Natürlich kann auch mal die ein oder andere Minusstunde auftauchen. Aber generell gilt: Es dürfen dir keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden. Bei sowas gilt echt immer: Mach dir Notizen im Kalender oder in einer Tabelle, und warte nicht zu lange, um es anzusprechen.
Natürlich hast du auch das Recht auf Urlaub. Und wie könnte es anders sein, gibt's auch hier ein paar Regelungen. Wie viele Urlaubtage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Zusätzlich muss das sogenannte Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, nach dem jeder Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr haben muss. Auch gut zu wissen: Es wird zwischen Arbeitstagen und Werktagen unterschieden:
Werktage gelten von Montag bis Samstag, Arbeitstage gelten von Montag bis Freitag. Aber Achtung noch mal: Wenn du einen Tarifvertrag hast, dann können andere Urlaubsregelungen in Kraft treten. Bist du unter 18 Jahre, stehst du unter einem speziellen Schutz und hast Mindestansprüche: Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage Urlaub, unter 17 Jahre 27 und unter 18 Jahre hast du mindestens 25 Werktage Urlaub.
Und wie siehts mit Urlaub in der Probezeit aus? Normalerweise darfst du in der Probezeit keinen Urlaub nehmen. Es gibt sogar eine gesetzliche Wartezeit, wonach du erst nach sechs Monaten das erste Mal Urlaub nehmen darfst. Viele Unternehmen sehen das aber nicht so streng und lassen Urlaub jederzeit zu. Wenn du in die Berufsschule gehst, dann musst du dich an die Schulferien wie Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien halten und da dann auch deinen Urlaub nehmen.
Auch ein ganz wichtiger Klassiker für Rechte in der Ausbildung kommt jetzt: dein Recht auf Kranksein. Du musst deinen Betrieb und die Berufsschule rechtlich gesehen nicht über die Art deiner Krankheit informieren, sondern nur über die Dauer. Aber keine Panik, es ist ganz normal, dass du mal krank wirst und du musst deshalb nicht direkt negativen Konsequenzen befürchten. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen darf man dir im Krankheitsfall kündigen.
Das passiert aber wirklich nur, wenn du zu Beispiel übermäßig oft krank bist – auf 2 Jahre gesehen sind knapp 50, 60 Krankheitstage pro Jahr schon echt viel. Das sind ja auch knapp 2 Monate im Jahr. Auch wenn auffällt, dass du deinen Hausarzt super oft wechselst oder immer am gleichen Tag krank bist. Auch ein No-Go: Auf Krankenschein draußen beim Shopping oder so gesehen werden.
Eine ganz andere Sache ist es, wenn du eine Langzeiterkrankung hast, durch die du nicht weiter in einem bestimmten Arbeitsbereich arbeiten kannst oder du innerhalb von 24 Monaten nicht wieder einsatzbereit bist – dann hat der Arbeitgeber das Recht dir zu kündigen, weil die Arbeit natürlich trotzdem erledigt werden muss. Bei einer normalen Erkrankung brauchst du dir aber echt keine Sorgen machen, da du nur für eine kurze Zeit fehlst. Und die Hauptsache ist ja, dass du wieder gesund wirst.
Bevor es jetzt gleich um die 3 hilfreichen Tipps geht, hier noch was Wichtiges um das Drumherum der Ausbildung: Dein Recht auf ein Ausbildungszeugnis bedeutet, dass du nach deiner Ausbildung ein Zeugnis in schriftlicher Form bekommst. Darin steht die Dauer, die Art und das Ziel deiner Ausbildung. Aber Achtung: Es gibt zwei unterschiedliche Formen des Zeugnisses – die einfache und die qualifizierte Form. In einem qualifizierten Zeugnis steht nämlich auch noch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die du extra anfragen musst.
Du hast sicher auch schon mal gehört, dass man seine Ausbildung verkürzen kann – auch alles rechtlich geregelt! Wenn du willst, kannst du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung in Anspruch nehmen. Das geht aber nur, wenn du das Ausbildungsziel auch ganz sicher in kürzerer Zeit erreicht kannst. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen, ist ja auch logisch. Und zum Schluss noch das sogenannte Kündigungsrecht.
Das heißt, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen darfst. Wenn du unzufrieden mit deiner Ausbildung bist und eine Kündigung eine echte Option für dich sind, dann informiere dich genauer in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Ausbildung oder schreib uns bei Instagram. Ich gebe dir jetzt noch 3 Tipps, wie du damit umgehen kannst, wenn deine Rechte als Azubi verletzt wurden.
Tipp Nummer 1: Such zuerst das persönliche Gespräch! Deine möglichen Ansprechpartner sind zum Beispiel dein Ausbilder, dein Chef oder Abteilungsleiter, die Personalabteilung oder eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens. Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen. Tipp Nummer 2: Wechsel im Notfall deine Ausbildung!
Du darfst deinen Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders fortsetzen, wenn deine Rechte als Azubi verletzt wurden. Wie das genau funktioniert und was du beachten musst, erfährst du in unserem Ratgeber. Klick dazu einfach aufs i. Und nun zu Tipp Nummer 3: Ausbildung. de hilft dir aus der Klemme! Ich weiß natürlich, dass es super schwierig sein kann, als Azubi auf sich allein gestellt zu sein und man nicht direkt in Konfrontation mit dem Ausbildungsbetrieb gehen will. Aber Hey, im besten Fall findet ihr zusammen eine Lösung.
Und wenn es dann doch kein Happy End für dich gibt, dann wende dich einfach an uns! Wir bei Ausbildung. de lassen dich nämlich nicht alleine und helfen dir bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. Oookay, das war ganz schön viel Input. Wenn du das alles im Detail nochmal nachlesen willst, dann hab ich dir eine kleine Liste mit den wichtigsten Gesetzen zusammengefasst, die du unter dem Video findest. Wenn du noch weitere Fragen hast, dann schreib uns einfach bei Instagram. Ich bin außerdem sehr gespannt darauf, was deine Erfahrungen mit dem Thema sind – schreib sie uns gerne in die Kommentare!
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